Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989) will sicherstellen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in allen Situationen an erster Stelle steht. Die Konvention besagt eindeutig, dass Erwachsene verpflichtet sind, Kinder und Jugendliche in ihre eigene Gesundheitsversorgung und Behandlung einzubeziehen. Kinder und Jugendliche haben das Recht, mit Respekt behandelt zu werden, mitzureden, einbezogen und informiert zu werden.
Das Recht von Kindern oder Jugendlichen auf Informationen und Vorbereitung
Kinder und Jugendliche wollen wissen, was mit ihnen geschehen wird, und sie wollen in ihre eigene Fürsorge einbezogen werden. Was Fürsorge und Behandlung angeht, haben Kinder und Jugendliche das Recht, Informationen und Vorbereitung zu erhalten, die von ihnen verstanden und verarbeitet werden können.